bauamt und grundstück
  
 

Worauf es beim Grundstück ankommt

Wenn Sie auf der Suche nach einem bebaubarem Grundstück sind lohnt sich oft die Nachfrage bei der örtlichen Gemeindeverwaltung. Diese kann Ihnen darüber Auskunft erteilen, ob baureife Grundstücke angeboten werden oder wo mit der Erschliessung von Grundstücken zu rechnen ist. Dort kann man auch den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan einsehen. Daraus kann man entnehmen,

  • welches Gelände zur Bebauung freigegeben ist
  • ob Wohn- oder Industriebebauung geplant ist
  • ob und wo Straßen, Schienenwege usw. geplant sind

Wer diese Erkundigungen nicht einholt, kann später unangenehm überrascht werden und der Wert seines Grundstückes sinkt erheblich.

  
 

Wichtig sind auch Information über:

PunktAnsprechpartner
Erschliessung des Grundstückes
(Versorgung mit Wasser, Gas, Strom)
Wasserverband, Stadtwerke, Strom- und Gasversorgungsunternehmen, Telekom
Anschluss an Abwasserentsorgung Abwasserverband, Stadtwerke
Ansprüche der Gemeinde auf Teile des Grundstückes wegen einer geplanten Straßenführung oder -verbreiterung Bauamt der Stadt oder Gemeinde
Auflagen wegen der äußeren Gestalt des Gebäudes, der Bauweise und der baulichen Nutzung Bauamt der Stadt oder Gemeinde
Abstandsfläche zu Grundstücksgrenzen
  • 2 Hausseiten mind. 3,00m
  • 2 Hausseiten Abstand von OK Gelände bis Schnittpkt. Wand mit Dachfläche, mind. jedoch 3,00m
Garagen, Carports u. Schuppen dürfen in der Regel bis zu einer bestimmten Länge an die Grenze gebaut werden.
Bauamt der Stadt oder Gemeinde
Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen Bauamt der Stadt oder Gemeinde
Eventuell noch zu zahlende Erschliessungsbeiträge Bauamt der Stadt oder Gemeinde
Erschliessungsträger
Auf den Grundstück liegende Baulasten, Grunddienstbarkeiten, Wegerechte, Hypotheken, dingliche Dauerschuldverhältnisse Amtsgericht, Grundbuchamt
Altlasten auf dem Grundstück Vornutzer, Baugrundgutachten
Baugrund/ Grundwasserstand Baugrundgutachten

Sollte es sich bei dem Grundstück um ein Hanggrundstück handeln, bietet sich der Bau mit Keller und eventuell integrierter Einliegerwohnung oder Garage an.

Ist der Grundwasserstand sehr hoch, sollte man sich überlegen, ob man nicht auf einen Keller verzichtet. Eine kostenintensive wasserdichte Wanne und Isolierung gegen drückendes Wasser wäre ansonsten notwendig.

Ausführliche Informationen rund ums Bauen erhalten Sie beim

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Neustädtische Kirchstraße 15
11044 Berlin
 
Faxserver: 0180 522 1997